1Geltungsbereich und Vertragsparteien
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Verträge über die Durchführung von Schwimmkursen und sonstigen Leistungen zwischen der
Schwimmschule Quappi (nachfolgend „Anbieterin“)Inhaberin Lilly Grau,
Langestr. 19
58239 Schwerte
und ihren Kund*innen (nachfolgend „Kund*innen“).
(2) Vertragspartnerin der Kund*innen ist ausschließlich die Anbieterin. Die eingesetzten Lehrkräfte werden nicht selbst zu Vertragsparteien der Kund*innen.
(3) Abweichende Vereinbarungen, Nebenabreden und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit mindestens der Textform.
2Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
(1) Vertragsgegenstand ist die Durchführung von Schwimmunterricht in den jeweils gebuchten Kursen.
(2) Die Anbieterin schuldet die Erbringung einer Dienstleistung. Ein bestimmter Lernerfolg, das Erreichen eines bestimmten Leistungsstands oder der Erwerb eines bestimmten Schwimmabzeichens wird nicht geschuldet.
(3) Der Unterricht wird nach pädagogischen und sicherheitsrelevanten Grundsätzen durchgeführt.
(4) Die Anbieterin setzt nach eigenen Angaben Lehrkräfte ein, die über das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen in Silber verfügen. Die eingesetzten Lehrkräfte legen regelmäßig, spätestens alle zwei Jahre, ein erweitertes Führungszeugnis vor. Je angebotener Schwimmzeit sind grundsätzlich zwei Lehrkräfte mit der Qualifikation „Trainer*in C Breitensport (Kinder/Jugendliche)“ vor Ort vorgesehen.
3Kursangebot, Buchung und Teilnahme
(1) Das Kursangebot, die Kurszeiten, die Kursdauer und die maximale Teilnehmendenzahl ergeben sich aus der jeweiligen Kursbeschreibung oder der individuellen Buchungsbestätigung.
(2) Die Buchung eines Kurses erfolgt verbindlich in Textform, insbesondere per E-Mail. Der Vertrag kommt mit der Bestätigung der Buchung durch die Anbieterin zustande.
(3) Die Kurse finden in festen Gruppen und zu festgelegten Zeiten statt. Die Teilnahme ist grundsätzlich nur im gebuchten Kurs und zum gebuchten Zeitfenster zulässig.
(4) Ein Wechsel des Kurses oder der Gruppe ist nur nach vorheriger Abstimmung und in begründeten Ausnahmefällen möglich. Ein Anspruch auf einen Kurswechsel besteht nicht.
(5) Die Anbieterin ist berechtigt, die eingesetzte Lehrkraft aus organisatorischen oder betrieblichen Gründen auszutauschen. Ein solcher Wechsel lässt Vertragslaufzeit und Kündigungsfristen unberührt.
4Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Soweit in der Buchungsbestätigung nicht anders vereinbart, wird der Vertrag als fortlaufendes Vertragsverhältnis auf unbestimmte Zeit geschlossen.
(2) Das Vertragsverhältnis verlängert sich jeweils um einen weiteren Monat, sofern es nicht fristgerecht gekündigt wird.
(3) Die ordentliche Kündigungsfrist beträgt zwei Wochen zum Ende eines Kalendermonats.
(4) Die Kündigung bedarf der Textform und ist an info@schwimmschule-quappi.de zu richten.
(5) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
5Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Höhe der Kursgebühr ergibt sich aus der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Preisliste oder der individuellen Buchungsbestätigung. Die Preise verstehen sich, soweit Umsatzsteuer anfällt, als Bruttoendpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die monatliche Kursgebühr wird als Pauschalbetrag erhoben. Feiertage, Ferienzeiten und betriebsbedingte Schließzeiten sind bei der Kalkulation berücksichtigt und führen grundsätzlich nicht zu einer anteiligen Minderung der monatlichen Kursgebühr.
(2.1) Für das Jahr 2026 sind folgende Zeiten betroffen: 12.12.2026 und 13.12.2026 (Wettkampf im Stadtbad Schwerte).
(2.2) Für das Jahr 2027 sind folgende Zeiten betroffen: 27.03.2027 (Karsamstag), 28.03.2027 (Ostersonntag) und 24.12.2027–04.01.2028 (betriebliche Weihnachtsferien).
(2.3) Davon ausgenommen sind die Schließzeiten aufgrund von Wartungsarbeiten im Schwimmbad (Sommerferien, drei bis vier Wochen) und die betrieblichen Weihnachtsferien (24.12. bis 01.01.). Am 12.09, 13.09, 26.09, 27.09, 10.10 und 11.10.2026 findet ebenfalls kein Schwimmunterricht statt. In diesen Zeiträumen erhalten die Kund*innen eine geminderte Rechnung.
(3) An gesetzlichen Feiertagen findet der Unterricht grundsätzlich zur regulären Zeit statt. Ausgenommen sind insbesondere Ostersonntag, die Weihnachtsfeiertage und Neujahr, soweit in der Kursbeschreibung oder Buchungsbestätigung nichts Abweichendes geregelt ist.
(4) Die monatliche Vergütung ist im Voraus für den Buchungsmonat vor Beginn der ersten Unterrichtseinheit des jeweiligen Abrechnungsmonats zu entrichten. Die zulässige Zahlungsart ergibt sich aus der Buchungsbestätigung oder der Rechnung.
(5) Geraten Kund*innen in Zahlungsverzug, ist die Anbieterin berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen sowie angemessene, tatsächlich entstandene Mahnkosten zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden gesetzlichen Verzugsschadens bleibt unberührt.
(6) Bei fortbestehendem Zahlungsverzug kann die Anbieterin offene Forderungen zur weiteren Bearbeitung an ein Inkassounternehmen oder eine Rechtsanwaltskanzlei übergeben. Die hierfür nach den gesetzlichen Vorschriften erstattungsfähigen Kosten tragen die Kund*innen.
6Anpassung der Vergütung
(1) Die Anbieterin kann die vereinbarte Vergütung anpassen, wenn sich ihre Personal-, Betriebs-, Miet-, Energie- oder Versicherungskosten wesentlich verändern. Eine Anpassung muss dem Grund und der Höhe nach angemessen sein.
(2) Die Anbieterin informiert die Kund*innen über eine geplante Preisanpassung mindestens einen Monat vor deren Inkrafttreten in Textform.
(3) Im Fall einer Preiserhöhung können Kund*innen den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preiserhöhung außerordentlich kündigen. Die Kündigung muss der Anbieterin vor dem Inkrafttreten in Textform zugehen.
(4) Gesetzliche Rechte der Kund*innen bleiben unberührt.
7Teilnahmevoraussetzungen und Gesundheitsschutz
(1) Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung. Bei minderjährigen Teilnehmenden obliegen die erforderlichen Erklärungen und Informationen den Erziehungsberechtigten.
(2) Die Kund*innen haben die Anbieterin und die Kursleitung vor Beginn des Unterrichts über gesundheitliche Einschränkungen, Erkrankungen, Allergien oder sonstige Umstände zu informieren, die für die Teilnahme oder die Sicherheit relevant sein können.
(3) Die Kursleitung kann Teilnehmende, die offensichtlich erkrankt sind oder von denen eine konkrete Gesundheits- oder Sicherheitsgefahr ausgeht, vorübergehend vom Unterricht ausschließen.
(4) Bei wiederholten Verstößen gegen Anweisungen der Kursleitung oder bei einer erheblichen Gefährdung des Kursablaufs oder der Sicherheit anderer Personen kann die Anbieterin die betreffenden Teilnehmenden vom Unterricht ausschließen. Gesetzliche Rechte der Kund*innen bleiben unberührt.
8Aufsichtspflicht und Verhalten im Schwimmbad
(1) Bei minderjährigen Teilnehmenden beginnt die Aufsichtspflicht der Anbieterin mit der persönlichen Übergabe des Kindes an die Kursleitung am Beckenrand zum vereinbarten Kursbeginn.
(2) Die Aufsichtspflicht endet mit dem Ende der gebuchten Unterrichtseinheit und dem Verlassen des Wassers. Vor Beginn und nach Ende der Unterrichtszeit sowie außerhalb des von der Kursleitung beaufsichtigten Bereichs liegt die Aufsichtspflicht bei den Erziehungsberechtigten oder den von ihnen beauftragten Begleitpersonen.
(3) Teilnehmende dürfen das Schwimmbad grundsätzlich frühestens 15 Minuten vor Beginn der gebuchten Unterrichtseinheit betreten. Für einen früheren Zutritt gelten die Regelungen und Eintrittspreise der jeweiligen Badbetreiber*innen. Eine frühere Anwesenheit begründet keine vorzeitige Aufsichtspflicht der Anbieterin.
(4) Die Kursleitung ist im Rahmen des Unterrichts gegenüber den Teilnehmenden weisungsbefugt. Die Haus- und Badeordnung der jeweiligen Badbetreiber*innen ist einzuhalten.
9Kursausfall und höhere Gewalt
(1) Ist die regulär eingesetzte Lehrkraft verhindert, kann die Unterrichtseinheit durch eine andere geeignete Lehrkraft durchgeführt werden.
(2) Kann eine Unterrichtseinheit aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Anordnung, einer unvorhersehbaren Schließung des Schwimmbads, eines technischen Defekts oder eines vergleichbaren Ereignisses nicht stattfinden, bestehen die gesetzlichen Ansprüche der Kund*innen. Soweit die Anbieterin die Ursache nicht zu vertreten hat, besteht insbesondere kein Anspruch auf Schadensersatz.
(3) Die Anbieterin wird sich im Rahmen des Zumutbaren um eine Ersatzlösung bemühen. Ein Anspruch auf einen bestimmten Ersatztermin besteht nicht.
10Fehlzeiten und Nachholtermine
(1) Nehmen Teilnehmende aus persönlichen Gründen, insbesondere wegen Krankheit, Urlaub oder sonstiger Verhinderung, nicht am Unterricht teil, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Nachholung oder Erstattung der Kursgebühr.
(2) Bei länger andauernder Erkrankung kann die Anbieterin nach Vorlage eines geeigneten ärztlichen Nachweises im Einzelfall eine freiwillige Kulanzregelung anbieten. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.
11Haftung
(1) Die Anbieterin haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Anbieterin, ihrer gesetzlichen Vertreter*innen oder Erfüllungsgehilf*innen beruhen.
(2) Für sonstige Schäden haftet die Anbieterin unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Kund*innen regelmäßig vertrauen dürfen.
(4) Im Übrigen ist die Haftung der Anbieterin für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
(5) Die zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften bleiben unberührt.
(6) Kund*innen haften nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die sie selbst, Teilnehmende oder eine von ihnen mitgebrachte Begleitperson schuldhaft verursachen. Dies gilt insbesondere für Verstöße gegen die Hausordnung, Sicherheitsanweisungen oder sonstige verbindliche Vorgaben der Badbetreiber*innen oder der Kursleitung.
12Widerrufsrecht
(1) Verbraucher*innen steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, sofern kein gesetzlicher Ausschluss greift.
(2) Das Widerrufsrecht kann insbesondere bei Verträgen über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen ausgeschlossen sein, wenn für die Leistungserbringung ein spezifischer Termin oder Zeitraum vorgesehen ist. Ob ein Widerrufsrecht besteht oder ausgeschlossen ist, richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften und den Umständen des jeweiligen Vertragsschlusses.
(3) Soweit ein Widerrufsrecht besteht, werden die Kund*innen hierüber gesondert belehrt.
13Foto- und Videoaufnahmen
(1) Das Anfertigen von Foto- oder Videoaufnahmen während des Unterrichts und im von der Schwimmschule genutzten Badbereich ist ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung der Anbieterin nicht gestattet.
(2) Aufnahmen durch die Anbieterin zu Dokumentations-, Qualitäts- oder Werbezwecken erfolgen nur auf Grundlage einer gesonderten Einwilligung der betroffenen Personen beziehungsweise der jeweiligen Erziehungsberechtigten.
14Datenschutz und Datenübermittlung
(1) Personenbezogene Daten werden unter Beachtung der anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes, verarbeitet.
(2) Einzelheiten ergeben sich aus der jeweils gültigen Datenschutzerklärung der Anbieterin.
(3) Soweit dies für die Durchführung des Unterrichts, die Zutrittskontrolle, Sicherheitsmaßnahmen oder Evakuierungen erforderlich ist, kann die Anbieterin erforderliche Daten, insbesondere die Namen der Teilnehmenden, an die jeweiligen Badbetreiber*innen übermitteln.
15Änderungen dieser AGB
(1) Die Anbieterin kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht und die Änderung für die Kund*innen zumutbar ist. Änderungen wesentlicher Vertragspflichten sowie Änderungen, die das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung wesentlich zulasten der Kund*innen verändern, bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung der Kund*innen.
(2) Die Anbieterin teilt geplante Änderungen mindestens vier Wochen vor dem vorgesehenen Inkrafttreten in Textform mit. In der Mitteilung werden die betroffenen Regelungen, der Zeitpunkt des Inkrafttretens und die Rechte der Kund*innen erläutert.
(3) Das Recht der Kund*innen zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
16Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbraucher*innen gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates entzogen wird, in dem die jeweilige Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat.
(2) Handelt es sich bei Kund*innen um Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen, ist Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz der Anbieterin. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Kontakt
Schwimmschule QuappiInhaberin: Lilly Grau
Langestr. 19
58239 Schwerte
E-Mail: info@schwimmschule-quappi.de